Publikationsrechte

Der Grundsatz der Achtung fremder Autorenrechte ist selbstverständlich. Generell gilt, dass mit der Übersendung von Normierungsdaten die Publikationsrechte Dritter bestehen bleiben. Die Erfahrung zeigt, dass manche Testautoren gerne individuelle (selbstformulierte) Vereinbarung über die Nutzung der Reanalysen und der damit verbundenen Kooperation bevorzugen. Wir akzeptieren in der Regel derartige individuellen Vereinbarungen. Beispielhaft haben wir einen solchen Vordruck anonymisiert im Folgenden als Vorlage dokumentiert sowie zur eigenen Benutzung abgelegt.

Es ist zu betonen, dass selbst ohne jede schriftliche Vereinbarung, die Ethik-Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPS) von unserer Seite aus respektiert und eingehalten werden.

                  Vereinbarung über die Nutzung von XXX-Normierungsdaten                                                                                       

zwischen XXX

und

Herrn Dr. Jörg M. Müller, Universität Tübingen

 

(1)    XXX überlässt Herrn Dr. J. M. Müller die Normierungsdaten zum XXX allein zur Berechnung der von Herrn Müller entwickelten Testkennwerte (1. Varianz der Personenparameter innerhalb des Testmodells von Rasch; 2. Personenunterscheidungsvermögens; 3. Differenziertheit; 4. Effizienz und 5. Ausschöpfung nach Müller, 2000, 2002). Diese Auswertungen können auch von Mitarbeitern von Herr Dr. J. M. Müller durchgeführt werden und dürfen veröffentlicht werden.

(2)    XXX bleibt alleiniger Besitzer der Normierungsdaten. Insbesondere erfordert die Nutzung der Daten für kommerzielle Zwecke, die Veröffentlichung der Rohdaten oder die Weitergabe der Rohdaten an Dritte sowie die Veröffentlichung von Auswertungen welche über die unter Punkt (1) vereinbarten hinausgehen der ausdrücklichen schriftlichen Einverständniserklärung von XXX.

(3)    Herr Dr. J. M. Müller verpflichtet sich bei jeder Veröffentlichung unter Rückgriff auf die Normierungsdaten des XXX diese als Quelle anzugeben.

(4)    Die durch die Auswertungen der Normierungsdaten gewonnenen Erkenntnisse werden XXX mitgeteilt. XXX verpflichtet sich bei einer Veröffentlichung dieser Erkenntnisse soweit sie Punkt (1) betreffen Herrn Dr. J. M. Müller als Autor anzugeben.